Leihnachbar
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 2026-09-23

1. Betreiber, Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Leihnachbar ist ein Online-Marktplatz für die zeitweise Vermietung beweglicher Gegenstände. Betreiber der Plattform unter https://leihnachbar.de ist:

Grundwerk Technologies UG (haftungsbeschränkt) Bretonischer Ring, 4-6a
85630 Grasbrunn
Deutschland Geschäftsführer: Grigorii Budakov-Shetelia
E-Mail: finanz@leihnachbar.de

nachfolgend „Leihnachbar“, „wir“ oder „uns“.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln

  1. die Nutzung der Leihnachbar-Plattform durch registrierte Nutzer,
  2. die über die Plattform erbrachten Vermittlungs-, Zahlungs-, Kommunikations- und Dokumentationsleistungen von Leihnachbar,
  3. die standardisierten Bedingungen für über Leihnachbar geschlossene Mietverträge zwischen Anbietern und Mietern und
  4. besondere Bedingungen für gewerbliche Anbieter.

1.3 „Anbieter“ ist ein Nutzer, der einen Gegenstand zur Miete anbietet.

1.4 „Mieter“ ist ein Nutzer, der einen Gegenstand über Leihnachbar mieten möchte oder mietet.

1.5 „Privater Anbieter“ ist eine natürliche Person, die außerhalb ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.6 „Gewerblicher Anbieter“ ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.7 „Verbraucher“ und „Unternehmer“ haben die Bedeutung der §§ 13 und 14 BGB.

1.8 Die jeweils bei einer Buchung angezeigten Angaben zum Gegenstand, Mietzeitraum, Mietpreis, Auszahlungsbetrag, zu Gebühren und Kaution sowie ausdrücklich einbezogene Zusatzbedingungen sind Bestandteil der betreffenden Buchung.

Teil A – Nutzung von Leihnachbar

2. Rolle von Leihnachbar

2.1 Leihnachbar stellt einen technischen Online-Marktplatz zur Verfügung, über den Anbieter und Mieter miteinander in Kontakt treten und Mietverträge schließen können.

2.2 Der Mietvertrag über einen auf der Plattform angebotenen Mietgegenstand kommt ausschließlich zwischen dem jeweiligen Anbieter (Vermieter) und dem Mieter zustande. Leihnachbar wird weder Vermieter noch Mieter und schuldet insbesondere weder die Überlassung noch die Rückgabe des Mietgegenstands.

2.3 Insbesondere besitzt Leihnachbar die auf der Plattform angebotenen Gegenstände grundsätzlich nicht und übernimmt keine allgemeine Gewähr dafür, dass ein Nutzer, ein Inserat oder ein Gegenstand die Erwartungen eines anderen Nutzers erfüllt.

2.4 Leihnachbar unterstützt die Transaktion insbesondere durch

  • Darstellung und Suche von Inseraten,
  • Buchungs- und Kommunikationsfunktionen,
  • den Abschluss des Mietvertrags im Namen des Anbieters (Ziffer 7),
  • die technische Anbindung des Zahlungsdienstleisters Stripe, über den Mieter unmittelbar an das Stripe-Konto des Anbieters zahlen (Ziffer 9),
  • Identitäts- und gegebenenfalls Unternehmensprüfungen,
  • Übergabe- und Rückgabedokumentation,
  • Foto- und Nachrichtenfunktionen,
  • die Abwicklung der Kaution als Reservierung auf dem Zahlungsmittel des Mieters (Ziffer 17),
  • Bewertungsfunktionen und
  • administrative Unterstützung bei Streitfällen.

2.5 Beim Abschluss und bei der Abwicklung von Mietverträgen handelt Leihnachbar ausschließlich als Bevollmächtigter des Anbieters (Ziffern 7 und 9). Eine Vertretungsmacht zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Mieters wird Leihnachbar nicht eingeräumt. Soweit Leihnachbar darüber hinaus Erklärungen zwischen Anbieter und Mieter technisch weiterleitet, geschieht dies als Kommunikationsdienst.

2.6 Leihnachbar erbringt keine Zahlungsdienste und hält keine Gelder von Mietern oder Anbietern. Zahlungen werden von Stripe unmittelbar zwischen dem Mieter und dem Stripe-Konto des Anbieters abgewickelt (Ziffer 9).

3. Registrierung und Nutzerkonto

3.1 Die Nutzung von Buchungs- und Vermietungsfunktionen setzt ein Nutzerkonto voraus.

3.2 Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

3.3 Jeder Nutzer darf grundsätzlich nur ein persönliches Konto unterhalten, soweit Leihnachbar nicht ausdrücklich mehrere Konten oder Unternehmenszugänge zulässt.

3.4 Bei der Registrierung und während der gesamten Nutzung sind vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen wesentlicher Angaben sind unverzüglich zu aktualisieren.

3.5 Nutzer müssen ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Leihnachbar kann zusätzlich eine Mobilfunknummer, Zahlungsdaten, Anschrift oder weitere Informationen verifizieren.

3.6 Bei einer Buchung, deren Gesamtbetrag einschließlich Kaution mehr als 100 Euro beträgt, kann Leihnachbar eine zusätzliche Identitätsprüfung verlangen. Leihnachbar kann eine Identitätsprüfung unabhängig von dieser Schwelle verlangen, wenn dies aus Sicherheits-, Betrugspräventions-, Zahlungs-, regulatorischen oder sonstigen sachlichen Gründen erforderlich ist.

3.7 Gewerbliche Anbieter können unabhängig vom Buchungswert einer erweiterten Identitäts- und Unternehmensprüfung unterliegen.

3.8 Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nutzer müssen Leihnachbar unverzüglich informieren, wenn sie eine unbefugte Nutzung ihres Kontos vermuten.

4. Einstufung als privater oder gewerblicher Anbieter

4.1 Anbieter müssen bei der Registrierung und bei Bedarf erneut wahrheitsgemäß angeben, ob sie privat oder gewerblich handeln.

4.2 Die Einstufung wird für Mieter auf der Plattform kenntlich gemacht.

4.3 Bei einem privaten Anbieter wird der Mieter darauf hingewiesen, dass die besonderen gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften für Verträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher grundsätzlich nicht auf den Mietvertrag anwendbar sind.

4.4 Leihnachbar kann Nachweise verlangen oder eine Einstufung überprüfen, wenn objektive Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein als privat registrierter Anbieter tatsächlich gewerblich handelt.

4.5 Eine unzutreffende Einstufung entbindet den Anbieter nicht von seinen gesetzlichen Pflichten.

5. Inserate

5.1 Anbieter müssen Gegenstände vollständig, wahrheitsgemäß und nicht irreführend beschreiben.

5.2 Ein Inserat soll insbesondere Angaben enthalten zu:

  • Art und Modell des Gegenstands,
  • wesentlichen Eigenschaften,
  • relevantem Zubehör,
  • bekannten Beschädigungen oder Einschränkungen,
  • Voraussetzungen für die sichere Nutzung,
  • Mietpreis,
  • Kaution, soweit vorgesehen,
  • Verfügbarkeit sowie
  • gegebenenfalls besonderen Nutzungsbedingungen.

5.3 Fotos müssen den tatsächlich angebotenen Gegenstand oder dessen Zustand zutreffend wiedergeben, soweit sie nicht eindeutig als Hersteller- oder Referenzabbildung gekennzeichnet sind.

5.4 Ein Inserat stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags dar, sondern eine Aufforderung an interessierte Mieter, eine Buchungsanfrage abzugeben.

5.5 Anbieter müssen Inserate deaktivieren oder deren Verfügbarkeit anpassen, wenn ein Gegenstand nicht mehr zur Vermietung verfügbar ist.

6. Verbotene Gegenstände und Nutzungen

6.1 Gegenstände, deren Angebot, Besitz, Übergabe oder Nutzung rechtswidrig ist oder ein unangemessenes Sicherheitsrisiko darstellt, dürfen nicht angeboten werden.

6.2 Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Liste verbotener Gegenstände.

6.3 Die Liste verbotener Gegenstände ist Bestandteil dieser AGB.

6.4 Leihnachbar kann Inserate insbesondere entfernen oder einschränken, wenn sie gegen gesetzliche Vorschriften, diese AGB, die Liste verbotener Gegenstände oder berechtigte Sicherheitsanforderungen verstoßen.

7. Zustandekommen einer Buchung und des Mietvertrags

7.1 Der Mieter wählt Gegenstand, Mietzeitraum und gegebenenfalls weitere Optionen aus und gibt durch Betätigung der entsprechend gekennzeichneten Buchungsfunktion ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags mit dem Anbieter ab (Buchungsanfrage).

7.2 Vor Abgabe der Buchungsanfrage werden dem Mieter insbesondere der Mietpreis, eine etwaige Kaution, der insgesamt zu zahlende Betrag, der Zeitpunkt der Belastung (Ziffer 9.6) sowie die Angaben nach Ziffer 7.9 angezeigt.

7.3 Mit der Buchungsanfrage werden die Zahlungsdaten des Mieters über Stripe erfasst (Ziffer 9.6). Eine Belastung oder Reservierung eines Betrags findet dabei nicht statt.

7.4 Der Anbieter bevollmächtigt Leihnachbar, Mietverträge über von ihm auf der Plattform angebotene Mietgegenstände nach Maßgabe dieser Bedingungen im Namen und für Rechnung des Anbieters abzuschließen.

7.5 Der Anbieter hat grundsätzlich 24 Stunden Zeit, die Verfügbarkeit des Gegenstands für den angefragten Zeitraum zu bestätigen. Die Bestätigung der Verfügbarkeit stellt noch nicht selbst die Annahme der Buchungsanfrage dar. Sie bestätigt die Verfügbarkeit des Mietgegenstands sowie die vom Anbieter festgelegten Buchungsparameter und ermächtigt Leihnachbar, den Mietvertrag im Namen des Anbieters abzuschließen.

7.6 Leihnachbar nimmt die Buchungsanfrage im Namen des Anbieters an, sobald der Anbieter die Verfügbarkeit bestätigt hat und die Voraussetzungen der Plattformnutzung erfüllt sind. Mit dieser Annahme kommt der Mietvertrag zwischen Anbieter und Mieter zustande. Der Mieter erhält eine elektronische Buchungsbestätigung, die den Anbieter und den Zeitpunkt des Vertragsschlusses benennt.

7.7 Leihnachbar ist berechtigt, einen Vertragsschluss insbesondere dann abzulehnen oder nicht durchzuführen, wenn Voraussetzungen der Plattformnutzung, Identitäts- oder Zahlungsprüfung, Sicherheitsanforderungen oder sonstige in diesen Bedingungen festgelegte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Anbieter und Mieter werden hierüber informiert; ein Mietvertrag kommt in diesem Fall nicht zustande, und der Mieter wird nicht belastet.

7.8 Bestätigt der Anbieter die Verfügbarkeit nicht innerhalb der Frist oder lehnt er die Anfrage ab, kommt kein Mietvertrag zustande. Der Mieter wird nicht belastet.

7.9 Vor Abgabe der Buchungsanfrage wird dem Mieter angezeigt, ob der Anbieter nach seinen eigenen Angaben Unternehmer ist. Ist der Anbieter kein Unternehmer, finden die besonderen Vorschriften für Verbraucherverträge auf den Mietvertrag keine Anwendung (§ 312l BGB, Art. 246d § 1 EGBGB). Für die Erfüllung des Mietvertrags ist der Anbieter verantwortlich (Ziffer 12).

7.10 Der Anbieter bevollmächtigt Leihnachbar, Erklärungen des Mieters entgegenzunehmen, soweit diese den Abschluss, die Durchführung, Änderung, Stornierung oder Beendigung eines über Leihnachbar geschlossenen Mietvertrags betreffen. Leihnachbar handelt hierbei ausschließlich als Bevollmächtigter des Anbieters.

8. Preise und Leihnachbar-Gebühren

8.1 Der Anbieter bestimmt für ein Inserat den Betrag, den er für die Vermietung erhalten möchte (Auszahlungsbetrag).

8.2 Der dem Mieter angezeigte Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Auszahlungsbetrag des Anbieters, der Plattformgebühr von Leihnachbar (Ziffer 8.3) und einem Betrag in Höhe der voraussichtlichen Gebühren des Zahlungsdienstleisters, die der Anbieter trägt (Ziffer 9.4). Der Mietpreis ist in voller Höhe Entgelt des Anbieters aus dem Mietvertrag. Der Mieter schuldet Leihnachbar keine gesonderte Gebühr.

8.3 Der Anbieter schuldet Leihnachbar für jeden erfolgreich über die Plattform abgeschlossenen Mietvertrag die vor Abschluss der Buchung ausgewiesene Plattformgebühr (Vermittlungsprovision). Sie berechnet sich nach dem auf der Plattform veröffentlichten Gebührenmodell; maßgeblich ist der bei der Buchung angezeigte Satz. Für eine bereits geschlossene Buchung ändert sich der Satz nachträglich nicht.

8.4 Vereinfacht gilt daher:

Auszahlungsbetrag des Anbieters + Plattformgebühr + voraussichtliche Zahlungsdienstleistergebühren = Mietpreis (vom Mieter zu zahlender Betrag ohne Kaution)

8.5 Beispiel: Bei einem gewünschten Auszahlungsbetrag von 36,00 Euro für einen Miettag ergibt sich beim Basissatz:

  • Auszahlungsbetrag: 36,00 Euro
  • Plattformgebühr (inkl. USt): 8,07 Euro
  • voraussichtliche Stripe-Gebühren (EU-Karte): 0,93 Euro
  • Mietpreis: 45,00 Euro.

8.6 Der auf den Auszahlungsbetrag aufgeschlagene Betrag (Plattformgebühr zuzüglich voraussichtlicher Zahlungsdienstleistergebühren) beträgt beim Basissatz 25 % des Auszahlungsbetrags und ermäßigt sich nach dem veröffentlichten Gebührenmodell auf bis zu 20 %. Das Gebührenmodell berücksichtigt die Erfahrung beider Vertragsparteien je zur Hälfte: Für die jeweils erste erfolgreich abgeschlossene Miete beziehungsweise Vermietung einer Partei gilt deren Anteil an der Ermäßigung in voller Höhe; ab mindestens fünf qualifizierenden Bewertungen richtet sich ihr Anteil nach ihrer Durchschnittsbewertung.

8.7 Die Summe aus Plattformgebühr und voraussichtlichen Zahlungsdienstleistergebühren beträgt mindestens 5,00 Euro je Buchung. Bei kleinen Beträgen erhöht sich der Mietpreis entsprechend; der Auszahlungsbetrag des Anbieters bleibt unberührt.

8.8 Die von Leihnachbar ausgewiesene Plattformgebühr versteht sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.

8.9 Für die steuerliche Behandlung des Mietpreises und seiner eigenen Vermietung ist der Anbieter verantwortlich.

9. Zahlungsabwicklung

9.1 Stripe-Konto des Anbieters. Für die entgeltliche Vermietung über Leihnachbar muss der Anbieter über ein für die jeweilige Zahlungsfunktion geeignetes, mit Leihnachbar verbundenes Stripe-Konto („Connected Account“) verfügen. Zwischen dem Anbieter und Stripe gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren Vereinbarungen von Stripe. Die Zahlungsdienste im Zusammenhang mit dem Connected Account werden von Stripe nach Maßgabe dieser Vereinbarungen erbracht.

9.2 Der Anbieter ermächtigt Leihnachbar, im Rahmen der technischen Integration der Plattform gegenüber Stripe diejenigen Erklärungen und Anweisungen abzugeben und technischen Vorgänge auszulösen, die für die Durchführung von über die Plattform abgeschlossenen Mietverträgen erforderlich sind, soweit dies nach den Vereinbarungen zwischen Stripe, dem Anbieter und Leihnachbar zulässig ist.

9.3 Zahlung der Miete. Der Mietpreis wird von Stripe als Direct Charge auf dem Connected Account des Anbieters verarbeitet; der Zahlungsvorgang ist dem Connected Account des Anbieters zugeordnet und wird als Zahlung des Mieters an den Anbieter verarbeitet. Leihnachbar erhält den Mietpreis nicht und nimmt ihn auch nicht für den Anbieter entgegen; Leihnachbar erteilt Stripe lediglich die nach Ziffer 9.2 gedeckten Anweisungen. Soweit Stripe die erfolgreiche Zahlung bestätigt, gilt die Mietforderung des Anbieters gegenüber dem Mieter in Höhe des bestätigten Betrags als erfüllt.

9.4 Gebühren des Zahlungsdienstleisters. Die Gebühren von Stripe für die Verarbeitung der Zahlung trägt der Anbieter; Stripe zieht sie von dem über das Connected Account abgewickelten Zahlungsvorgang ab. Im Mietpreis sind sie in voraussichtlicher Höhe pauschal berücksichtigt (Ziffer 8.2). Übersteigen die tatsächlichen Gebühren diesen Betrag, insbesondere bei Zahlungsmitteln aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, ermäßigt Leihnachbar seine Plattformgebühr für diese Buchung um den Unterschiedsbetrag, höchstens jedoch bis auf null, sodass der Auszahlungsbetrag des Anbieters unberührt bleibt; ein geringerer tatsächlicher Betrag kommt dem Anbieter zugute.

9.5 Plattformgebühr. Der Anbieter ermächtigt Leihnachbar und Stripe, die geschuldete Plattformgebühr im Rahmen der Zahlungsabwicklung als Application Fee oder mittels einer vergleichbaren von Stripe bereitgestellten Funktion von dem über das Connected Account abgewickelten Zahlungsvorgang abzuziehen und Leihnachbar gutzuschreiben. Der Abzug der Plattformgebühr ändert nichts daran, dass die zugrunde liegende Mietforderung dem Anbieter zusteht.

9.6 Zeitpunkt der Mietzahlung. Leihnachbar ist berechtigt, die für die Buchung erforderlichen Zahlungsdaten bereits im Zusammenhang mit der Buchungsanfrage durch Stripe erfassen zu lassen. Die tatsächliche Belastung mit der Mietzahlung erfolgt unmittelbar nach Vertragsschluss, wenn der Mietzeitraum innerhalb von 48 Stunden beginnt, andernfalls 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums. Der konkrete Zeitpunkt wird dem Mieter im Buchungsprozess angezeigt.

9.7 Schlägt die Belastung fehl, erhält der Mieter eine Zahlungsaufforderung mit einer Frist. Geht die Zahlung nicht bis 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums ein (bei einem Beginn innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss: nicht innerhalb von zwei Stunden nach Fälligkeit), endet die Buchung, ohne dass eine Belastung erfolgt; der Zeitraum wird wieder freigegeben, und das Ausbleiben der Zahlung wird für den Mieter wie ein Nichterscheinen im Sinne von Ziffer 20.8 gewertet.

9.8 Leihnachbar erbringt keine Zahlungsdienste. Leihnachbar hält keine Gelder des Mieters oder des Anbieters und führt kein Guthaben eines Nutzers.

9.9 Nachweis der Übergabe. Als Nachweis, dass der Gegenstand übergeben wurde, gilt ausschließlich die Bestätigung der Übergabe mit dem von Leihnachbar bereitgestellten Übergabecode (Ziffer 14.2).

9.10 Rückbuchungen und Zahlungsanfechtungen. Zahlungsanfechtungen, Rückbuchungen und vergleichbare Vorgänge bezüglich der Mietzahlung, einer Verlängerung oder einer eingezogenen Kaution betreffen den über das Connected Account des Anbieters abgewickelten Zahlungsvorgang und werden von Stripe nach dessen Bedingungen gegenüber dem Anbieter abgerechnet, einschließlich der Gebühren von Stripe für das Verfahren.

9.11 Leihnachbar kann den Anbieter bei der Bearbeitung einer Zahlungsanfechtung unterstützen und nach Maßgabe der vom Anbieter erteilten Vollmacht erforderliche Informationen oder Nachweise, insbesondere die Buchungsdokumentation, an Stripe übermitteln. Eine darüber hinausgehende Übernahme des wirtschaftlichen Risikos einer Zahlungsanfechtung durch Leihnachbar besteht nur, soweit dies ausdrücklich an anderer Stelle vereinbart wurde; freiwillige Kulanzleistungen begründen keinen Anspruch.

9.12 Während eines Anfechtungsverfahrens werden Kautionsbewegungen und Erstattungen der betroffenen Buchung angehalten; neue Buchungen des Mieters sind bis zum Abschluss des Verfahrens nicht möglich.

9.13 Die Ansprüche des Anbieters gegen den Mieter aus dem Mietvertrag bleiben von einer Rückbelastung unberührt.

10. Keine Umgehung der Plattform

10.1 Eine Vermietung, die über Leihnachbar angebahnt, angefragt, verhandelt oder gebucht wurde, ist vollständig über die von Leihnachbar vorgesehenen Buchungs- und Zahlungsfunktionen abzuwickeln.

10.2 Insbesondere dürfen Nutzer nicht vereinbaren, die betreffende Buchung bar, per Überweisung oder über einen anderen Zahlungsweg außerhalb von Leihnachbar abzuwickeln, um Plattformgebühren oder Schutz- und Dokumentationsmechanismen zu umgehen.

10.3 Diese Regel hindert Anbieter nicht daran, ihre Gegenstände unabhängig von Leihnachbar auch über andere Kanäle oder zu anderen Konditionen anzubieten, soweit der betreffende Kunde beziehungsweise die betreffende Transaktion nicht über Leihnachbar vermittelt wurde.

10.4 Verstöße können zur Einschränkung oder Sperrung des Kontos führen.

Teil B – Standardbedingungen für Mietverträge zwischen Anbieter und Mieter

11. Vertragsparteien und Vertragsinhalt

11.1 Vertragspartner des Mietvertrags sind ausschließlich der in der Buchung bezeichnete Anbieter und der Mieter.

11.2 Vertragsgegenstand sind insbesondere:

  • der gebuchte Gegenstand,
  • vereinbartes Zubehör,
  • Mietbeginn und Mietende,
  • Übergabe- und Rückgabezeitpunkt,
  • Mietpreis,
  • eine etwaige Kaution sowie
  • die bei Vertragsschluss angezeigten besonderen Bedingungen.

11.3 Diese Standardbedingungen werden Bestandteil des zwischen Anbieter und Mieter geschlossenen Mietvertrags.

11.4 Zusätzliche Bedingungen eines gewerblichen Anbieters gelten nur, wenn sie dem Mieter vor Abgabe seiner Buchungsanfrage wirksam zur Verfügung gestellt und in die Buchung einbezogen wurden.

11.5 Zwingendes Recht, insbesondere zwingende Verbraucherschutzvorschriften, bleibt unberührt.

12. Pflichten des Anbieters

12.1 Der Anbieter muss berechtigt sein, den Gegenstand zu vermieten.

12.2 Der Anbieter muss den Gegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt in dem vereinbarten Zustand und mit dem vereinbarten Zubehör bereitstellen.

12.3 Der Anbieter hat vor Übergabe in angemessenem Umfang zu prüfen, ob der Gegenstand funktionsfähig und für die vorgesehene gewöhnliche Nutzung sicher ist.

12.4 Bekannte Mängel, Schäden, fehlende Teile und für die sichere Nutzung wesentliche Besonderheiten müssen vor Abschluss der Buchung beziehungsweise spätestens vor Übergabe offengelegt werden.

12.5 Erforderliche Bedienungs- oder Sicherheitshinweise sind dem Mieter zur Verfügung zu stellen.

12.6 Gewerbliche Anbieter müssen darüber hinaus sämtliche für sie geltenden gesetzlichen Produkt-, Sicherheits-, Verbraucher-, Preisangaben-, Steuer- und Informationspflichten erfüllen.

13. Pflichten des Mieters

13.1 Der Mieter muss den Gegenstand sorgfältig und nur entsprechend seiner vorgesehenen oder ausdrücklich vereinbarten Nutzung verwenden.

13.2 Herstellerhinweise, Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und gesetzliche Vorgaben sind einzuhalten.

13.3 Der Mieter darf den Gegenstand ohne Zustimmung des Anbieters insbesondere nicht

  • an Dritte weitervermieten oder weitergeben,
  • wesentlich verändern,
  • manipulieren,
  • zerlegen, soweit dies nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist,
  • für rechtswidrige Zwecke einsetzen oder
  • außerhalb ausdrücklich vereinbarter Einsatzbedingungen verwenden.

13.4 Der Mieter muss den Gegenstand angemessen gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung schützen.

13.5 Auftretende Defekte oder sicherheitsrelevante Probleme sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Eine Nutzung ist einzustellen, wenn eine Fortsetzung erkennbar gefährlich wäre oder den Schaden vergrößern könnte.

14. Übergabe und Rückgabe

14.1 Übergabe und Rückgabe finden grundsätzlich persönlich zwischen Anbieter und Mieter statt.

14.2 Der vereinbarte Vorgang wird über einen von Leihnachbar bereitgestellten Einmal-Code (Übergabecode beziehungsweise Rückgabecode) oder eine vergleichbare technische Funktion bestätigt. Der Übergabecode wird dem Anbieter bereitgestellt; seine Offenlegung gegenüber dem Mieter und die anschließende Eingabe auf der Plattform dokumentieren, dass die Übergabe nach Maßgabe des Plattformverfahrens stattgefunden hat.

14.3 Anbieter und Mieter sollen bei Übergabe und Rückgabe den Zustand des Gegenstands anhand der von Leihnachbar vorgesehenen Foto- und Dokumentationsfunktionen festhalten.

14.4 Die Buchungskommunikation, Zeitstempel, Übergabe- und Rückgabebestätigungen sowie von den Parteien eingestellte Fotos können zur Dokumentation des Transaktionsverlaufs herangezogen werden.

14.5 Die genaue Übergabeadresse wird grundsätzlich erst nach Vertragsschluss für den vereinbarten Termin zwischen den Parteien bereitgestellt.

14.6 Der Mieter muss den Gegenstand spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig und einschließlich des vereinbarten Zubehörs zurückgeben.

14.7 Der Übergabecode dient ausschließlich der Dokumentation der Übergabe. Die Eingabe des Übergabecodes stellt insbesondere keine Zahlungsanweisung, Zahlungsfreigabe oder Verfügung des Mieters über ein von Leihnachbar gehaltenes Guthaben dar und löst keine Auszahlung von durch Leihnachbar verwahrten Mietgeldern aus. Die Übergabe kann erst bestätigt werden, wenn die Miete gezahlt und eine vereinbarte Kaution reserviert ist (Ziffer 17.3).

15. Normale Abnutzung und Schäden

15.1 Der Mieter haftet nicht für gewöhnliche, vertragsgemäße Abnutzung.

15.2 Für Verlust oder Beschädigung haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er den Verlust oder die Beschädigung zu vertreten hat.

15.3 Als Schaden können insbesondere angemessene und nachgewiesene Kosten für

  • Reparatur,
  • erforderliche Ersatzteile,
  • Wiederbeschaffung bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Nichtrückgabe sowie
  • sonstige unmittelbar durch die Pflichtverletzung entstandene Schäden

geltend gemacht werden.

15.4 Bei der Ermittlung eines ersatzfähigen Wiederbeschaffungswerts sind Alter, Zustand und übliche Wertminderung des Gegenstands angemessen zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf ungerechtfertigte Besserstellung durch Ersatz „neu für alt“ besteht nicht.

15.5 Der Anbieter muss einen geltend gemachten Schaden nachvollziehbar dokumentieren.

16. Verspätete Rückgabe und Nichtrückgabe

16.1 Erkennt der Mieter, dass eine rechtzeitige Rückgabe nicht möglich sein wird, muss er den Anbieter unverzüglich über die Plattform informieren.

16.2 Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Zustimmung des Anbieters und soll über Leihnachbar dokumentiert beziehungsweise gebucht werden.

16.3 Bei verspäteter Rückgabe kann der Anbieter die vereinbarte zusätzliche Mietvergütung beziehungsweise einen nach den gesetzlichen Vorschriften ersatzfähigen Schaden verlangen.

16.4 Bei Nichtrückgabe kann der Anbieter insbesondere die unverzügliche Herausgabe des Gegenstands sowie gegebenenfalls Schadensersatz verlangen.

16.5 Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

17. Kaution

17.1 Ein Anbieter kann für einen Gegenstand eine Kaution festlegen. Sie dient ausschließlich der Sicherung der in diesen Bedingungen bezeichneten Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis.

17.2 Die Höhe der Kaution wird dem Mieter vor Abgabe der Buchungsanfrage angezeigt.

17.3 Die Kaution wird getrennt von der Mietzahlung abgewickelt und nicht eingezogen, sondern reserviert: Bei der Übergabe wird der Kautionsbetrag über Stripe auf dem Zahlungsmittel des Mieters zugunsten des Connected Accounts des Anbieters autorisiert. Eine Autorisierung ist zeitlich begrenzt; Leihnachbar erneuert sie während der Mietzeit über Stripe. Kann die Kaution nicht reserviert werden, wird die Übergabe nicht bestätigt; der Mieter kann es erneut versuchen oder ein anderes Zahlungsmittel hinterlegen.

17.4 Leihnachbar erwirbt durch die Autorisierung keinen Anspruch auf den Kautionsbetrag und führt kein Kautionsguthaben des Mieters. Die Kaution wird nicht als Bankeinlage oder als Treuhand- beziehungsweise Escrow-Konto von Leihnachbar geführt.

17.5 Nach ordnungsgemäßer Rückgabe ohne geltend gemachten Anspruch wird die Autorisierung aufgehoben beziehungsweise läuft nach Maßgabe der Zahlungsbedingungen von Stripe oder des Kartenherausgebers aus.

17.6 Soweit ein Anspruch des Anbieters aus dem Mietvertrag besteht und die Voraussetzungen der Ziffer 18 für eine Inanspruchnahme der Kaution erfüllt sind, kann der entsprechende Betrag nach Maßgabe des vereinbarten Kautionsverfahrens über Stripe zugunsten des Anbieters eingezogen werden. Der nicht eingezogene Teil der Reservierung wird dabei freigegeben.

17.7 Reservierung während der Prüfung. Widerspricht der Mieter einer Schadensmeldung oder äußert er sich nicht innerhalb der Frist nach Ziffer 18.4, wird vor Abschluss der Prüfung nach Ziffer 18 nichts eingezogen. Die Reservierung wird für die Dauer der Prüfung aufrechterhalten und dazu erforderlichenfalls erneuert (Ziffer 17.4). Ein Einzug erfolgt erst und nur in der Höhe, in der der Anspruch nach Ziffer 18 anerkannt oder festgestellt wird; der übrige Teil der Reservierung wird mit dem Einzug freigegeben. Kann der Anspruch anhand der vereinbarten objektiven Kriterien nicht hinreichend festgestellt werden, wird die Kautionsreservierung aufgehoben. Der Anbieter kann seinen Anspruch unabhängig davon unmittelbar gegenüber dem Mieter geltend machen. Der Anbieter ermächtigt Leihnachbar, Stripe hierzu in seinem Namen anzuweisen.

17.8 Kann eine Reservierung während der Mietzeit nicht erneuert werden, bleibt der Mietvertrag unberührt; Anbieter und Mieter werden informiert. Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis werden dem Mieter in diesem Fall als Zahlungsaufforderung gestellt; Ziffer 18.14 gilt entsprechend.

17.9 Die tatsächliche Freigabe oder Gutschrift kann von den Bearbeitungszeiten der Bank, des Kartenunternehmens oder des Zahlungsdienstleisters abhängen.

18. Verfahren bei Schaden, Verspätung oder Nichtrückgabe

18.1 Der Anbieter soll ein bei Rückgabe erkennbares Problem unmittelbar im Rückgabeprozess dokumentieren und melden.

18.2 Ist eine sofortige Meldung aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich oder war ein Schaden bei Rückgabe nicht erkennbar, ist die Meldung unverzüglich nach Entdeckung vorzunehmen.

18.3 Die Meldung soll insbesondere enthalten:

  • Beschreibung des Problems,
  • betroffenen Gegenstand beziehungsweise betroffenes Zubehör,
  • Fotos oder sonstige Dokumentation,
  • Höhe des geltend gemachten Betrags sowie
  • soweit vorhanden Reparaturangebot, Rechnung oder sonstige Berechnungsgrundlage.

18.4 Der Mieter erhält Gelegenheit, innerhalb von grundsätzlich fünf Kalendertagen, mindestens jedoch drei Werktagen, nach Zugang der vollständigen Schadensmeldung Stellung zu nehmen und eigene Nachweise einzureichen. Bei Beginn der Frist wird der Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Leihnachbar nach Ablauf der Frist die Kautionsabwicklung auf Grundlage der bis dahin verfügbaren Informationen fortführen kann und dass die Kautionsreservierung bis zum Abschluss der Prüfung bestehen bleibt (Ziffer 17.7).

18.5 Reagiert der Mieter innerhalb der Frist nicht, gilt die Forderung nicht als anerkannt. Leihnachbar nimmt in diesem Fall die Prüfung nach Ziffer 18.6 vor und kann auf Grundlage der vorhandenen Dokumentation den geltend gemachten Betrag ganz oder teilweise aus der reservierten Kaution dem Anbieter belassen. Die Höhe richtet sich nach den verfügbaren Nachweisen und nicht allein nach dem Ausbleiben einer Stellungnahme.

18.6 Soweit Anbieter und Mieter keine Einigung erzielen, prüft Leihnachbar ausschließlich für Zwecke der Kautionsabwicklung, ob die in diesen Bedingungen festgelegten formalen und objektiv feststellbaren Voraussetzungen einer Schadensmeldung erfüllt sind, insbesondere Fristen, Übergabe- und Rückgabedokumentation, Fotos, Kostennachweise und vereinbarte Höchstbeträge, und veranlasst auf dieser Grundlage die Freigabe beziehungsweise Erstattung der Kaution oder deren Verbleib beim Anbieter. Leihnachbar entscheidet hierdurch nicht abschließend über streitige zivilrechtliche Ansprüche zwischen Mieter und Anbieter.

18.7 Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:

  • Zustand bei Übergabe,
  • Zustand bei Rückgabe,
  • Alter und üblicher Verschleiß,
  • Fotos und Zeitstempel,
  • Nachrichtenverlauf,
  • Plausibilität des behaupteten Schadens,
  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten sowie
  • Stellungnahmen beider Parteien.

18.8 Eine solche Entscheidung stellt keine verbindliche rechtliche Entscheidung über die zivilrechtlichen Ansprüche der Parteien dar.

18.9 Soweit der Mieter einen Anspruch substantiiert bestreitet und sich dessen Berechtigung nicht aufgrund der vereinbarten objektiven Kriterien feststellen lässt, bleiben die gesetzlichen und vertraglichen Rechte beider Parteien zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Klärung unberührt; die Parteien können ihre Ansprüche unabhängig von der Einschätzung nach Ziffer 18.6 geltend machen.

18.10 Ansprüche, die den Kautionsbetrag übersteigen, bestehen ausschließlich zwischen Anbieter und Mieter. Leihnachbar kann vorhandene Transaktionsdokumentation im rechtlich zulässigen Umfang zur Verfügung stellen.

18.11 Soweit nur ein Teil der Kaution von einem gemeldeten Anspruch betroffen ist, wird der nicht betroffene Teil der Reservierung mit der Entscheidung freigegeben. Eine nur teilweise Freigabe einer Reservierung ist technisch nicht vor einem Einzug möglich; bis zur Entscheidung wird daher nichts eingezogen und die Reservierung insgesamt aufrechterhalten (Ziffer 17.7).

18.12 Leihnachbar bemüht sich, die administrative Kautionsprüfung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Meldung des Problems abzuschließen. Erfordert die Prüfung ausnahmsweise zusätzliche Nachweise, insbesondere einen Kostenvoranschlag, eine technische Prüfung oder behördliche Unterlagen, kann die Bearbeitungsfrist angemessen verlängert werden. Die Parteien werden hierüber informiert.

18.13 Die Kaution bleibt nur so lange reserviert, wie dies für die administrative Prüfung angemessen erforderlich ist. Soweit nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, soll die Kautionsabwicklung spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rückgabe abgeschlossen werden. Gesetzliche Rechte der Parteien bleiben unberührt.

18.14 Ist für eine Buchung keine Kaution vereinbart, kann der Anbieter ein bei Rückgabe festgestelltes Problem gleichwohl nach Ziffer 18.3 dokumentieren. Eine solche Meldung dient ausschließlich der Dokumentation: Leihnachbar nimmt hierzu keine administrative Einschätzung nach Ziffer 18.6 vor, gibt keine Beträge frei und zieht keine Beträge ein. Der Mieter wird über die Meldung informiert und kann im Nachrichtenverlauf der Buchung Stellung nehmen. Ansprüche aus einem solchen Sachverhalt bestehen ausschließlich zwischen Anbieter und Mieter; Ziffer 18.10 Satz 2 gilt entsprechend.

19. Versicherung

19.1 Soweit bei einer konkreten Buchung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, umfasst die Nutzung von Leihnachbar keine Versicherung des vermieteten Gegenstands oder der Parteien.

19.2 Nutzer sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob eine bestehende Privat-, Betriebs-, Haftpflicht-, Hausrat- oder sonstige Versicherung für die jeweilige Vermietung oder Nutzung Versicherungsschutz bietet.

Teil C – Stornierung und Widerruf

20. Vertragliches Stornierungsrecht

20.1 Solange Leihnachbar den Mietvertrag noch nicht im Namen des Anbieters geschlossen hat, kann der Mieter seine Buchungsanfrage kostenlos zurückziehen. Es erfolgt keine Belastung.

20.2 Nach Vertragsschluss kann der Mieter eine Buchung grundsätzlich

  1. bis 48 Stunden vor Mietbeginn kostenlos stornieren. Eine noch nicht erfolgte Belastung unterbleibt; ein bereits belasteter Mietpreis (etwa bei kurzfristigem Mietbeginn) wird vollständig vom Connected Account des Anbieters erstattet;
  2. weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn stornieren; in diesem Fall schuldet der Mieter 25 % des vereinbarten Mietpreises, soweit gesetzlich zulässig. Die übrigen 75 % werden vom Connected Account des Anbieters erstattet; die Plattformgebühr wird im gleichen Verhältnis erstattet.

20.3 Soweit eine Zahlung nach Ziffer 20.2(b) rechtlich als pauschalierter Schadensersatz zu beurteilen ist, bleibt dem Mieter ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

20.4 Eine bei einer Stornierung bereits bestehende Kautionsreservierung wird aufgehoben, soweit sie nicht aus einem anderen Rechtsgrund benötigt wird.

20.5 Storniert der Anbieter, wird dem Mieter ein bereits belasteter Mietpreis vollständig erstattet; eine noch nicht erfolgte Belastung unterbleibt.

20.6 Wiederholte oder kurzfristige unbegründete Stornierungen durch einen Anbieter können zu einer schlechteren Sichtbarkeit von Inseraten, vorübergehender Deaktivierung von Inseraten oder weiteren verhältnismäßigen Kontomaßnahmen führen.

20.7 Wird die Übergabe nicht innerhalb von drei Kalendertagen ab Mietbeginn (einschließlich des Tages des Mietbeginns) mit dem Übergabecode bestätigt (Ziffer 9.9), gilt die Buchung als nicht zustande gekommen. Der Mieter erhält den gezahlten Mietpreis vollständig vom Connected Account des Anbieters zurück; für den Anbieter wird dies wie eine Stornierung durch den Anbieter im Sinne von Ziffer 20.6 gewertet.

20.8 Erscheint der Mieter nicht zur vereinbarten Übergabe, kann der Anbieter dies innerhalb der Frist nach Ziffer 20.7 melden. Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden, schuldet er 50 % des vereinbarten Mietpreises, soweit gesetzlich zulässig; die übrigen 50 % werden vom Connected Account des Anbieters erstattet, die Plattformgebühr im gleichen Verhältnis; Ziffer 20.3 gilt entsprechend. Widerspricht er, entscheidet Leihnachbar auf Grundlage der vorhandenen Dokumentation; die Ziffern 18.8 und 18.9 gelten entsprechend. Nimmt ein Mieter innerhalb von zwölf Monaten drei Übergaben nicht wahr — hierzu zählt eine nach Ziffer 9.7 wegen ausbleibender Zahlung beendete Buchung —, kann er so lange keine neuen Buchungen vornehmen, bis der älteste dieser Fälle zwölf Monate zurückliegt.

20.9 Erstattungen. Die finanziellen Folgen einer Stornierung bestimmen sich nach den bei Vertragsschluss vereinbarten Stornierungsbedingungen. Der Anbieter ermächtigt Leihnachbar, Stripe in seinem Namen anzuweisen, Rückerstattungen oder Teilrückerstattungen vom Connected Account vorzunehmen, soweit sich diese unmittelbar aus den vereinbarten Stornierungsbedingungen, aus Ziffer 17 oder aus einer sonstigen zwischen Mieter und Anbieter getroffenen Vereinbarung ergeben. Soweit die Plattformgebühr bei einer Rückerstattung ganz oder teilweise zurückzuerstatten ist, kann Leihnachbar Stripe anweisen, auch die entsprechende Application Fee ganz oder teilweise zurückzuerstatten. Erstattungen erfolgen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel des Mieters.

20.10 Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs-, Minderungs- und Widerrufsrechte bleiben von dieser Ziffer unberührt.

21. Gesetzliches Widerrufsrecht

21.1 Das vertragliche Stornierungsrecht nach Ziffer 20 ist vom gesetzlichen Widerrufsrecht zu unterscheiden.

21.2 Plattformvertrag mit Leihnachbar. Der Plattformvertrag zwischen dem Nutzer und Leihnachbar ist rechtlich vom Mietvertrag zwischen Anbieter und Mieter getrennt. Ob und in welchem Umfang für den Plattformvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, wird die zugehörige Widerrufsbelehrung gesondert erteilt; für Anbieter, die als Verbraucher einen entgeltlichen Plattformvertrag (Plattformgebühr) schließen, geschieht dies bei der Einrichtung des Stripe-Kontos. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Widerrufsbelehrung.

21.3 Mietvertrag mit einem gewerblichen Anbieter. Mietet ein Verbraucher von einem gewerblichen Anbieter, kann ihm bezüglich dieses Mietvertrags ebenfalls ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift. Der gewerbliche Anbieter ist für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Informationspflichten verantwortlich.

21.4 Mietvertrag mit einem privaten Anbieter. Bei einem Vertrag zwischen zwei Privatpersonen besteht grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Das vertragliche Stornierungsrecht nach Ziffer 20 bleibt hiervon unberührt.

21.5 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist. Soweit ein Verbraucher verlangt, dass eine Dienstleistung vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, können die gesetzlich vorgesehenen Folgen hinsichtlich Wertersatz und Erlöschen des Widerrufsrechts eintreten. Hierfür erforderliche ausdrückliche Erklärungen werden im Buchungsprozess gesondert eingeholt.

21.6 Elektronische Widerrufsfunktion. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Leihnachbar auf seiner Online-Oberfläche eine hervorgehoben platzierte elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Bezieht sich ein Widerruf auf den Plattformvertrag mit Leihnachbar, wird die Erklärung an Leihnachbar übermittelt. Bezieht sich ein Widerruf auf einen Mietvertrag mit einem gewerblichen Anbieter, kann Leihnachbar die Erklärung technisch an den betreffenden Anbieter weiterleiten. Die rechtliche Verantwortung des gewerblichen Anbieters für den Mietvertrag bleibt dadurch unberührt.

Teil D – Inhalte, Bewertungen und Moderation

22. Nutzerinhalte und Nutzungsrechte

22.1 Nutzer behalten grundsätzlich ihre Rechte an von ihnen eingestellten Fotos, Texten, Logos und sonstigen Inhalten.

22.2 Der Nutzer räumt Leihnachbar für die Dauer der Veröffentlichung ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und unentgeltliches Recht ein, die Inhalte soweit erforderlich

  • zu speichern,
  • technisch zu vervielfältigen,
  • auf Leihnachbar darzustellen,
  • für Suchmaschinen aufzubereiten,
  • über Leihnachbar-eigene Social-Media- und Marketingkanäle zur Bewerbung des konkreten Inserats beziehungsweise der Plattform zu verwenden und
  • an technische Dienstleister weiterzugeben, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist.

22.3 Eine Übertragung des Eigentums an geistigen Eigentumsrechten findet nicht statt.

22.4 Nach Löschung eines Inhalts endet die Lizenz grundsätzlich, soweit keine vorübergehenden Sicherungs-, Cache-, Nachweis- oder gesetzlichen Aufbewahrungszwecke entgegenstehen.

22.5 Der Nutzer versichert, dass er über die erforderlichen Rechte für von ihm eingestellte Inhalte verfügt.

23. Bewertungen

23.1 Bewertungen sollen anderen Nutzern eine sachliche Einschätzung tatsächlich durchgeführter Transaktionen ermöglichen.

23.2 Leihnachbar ermöglicht Bewertungen grundsätzlich nur Nutzern, die an einer über die Plattform als durchgeführt registrierten Buchung beteiligt waren.

23.3 Dadurch überprüft Leihnachbar die Transaktionsbezogenheit einer Bewertung. Leihnachbar garantiert dagegen nicht, dass jede darin enthaltene subjektive oder tatsächliche Aussage objektiv richtig ist.

23.4 Unzulässig sind insbesondere:

  • gefälschte oder manipulierte Bewertungen,
  • Bewertungen ohne Bezug zur Transaktion,
  • beleidigende oder rechtswidrige Inhalte,
  • Drohungen oder Erpressungsversuche,
  • Veröffentlichung unnötiger personenbezogener Daten sowie
  • Gegenleistungen für bestimmte Bewertungsinhalte.

23.5 Leihnachbar kann rechtswidrige oder gegen diese Regeln verstoßende Bewertungen nach Prüfung entfernen oder deren Sichtbarkeit beschränken.

24. Ranking und Sortierung von Inseraten

24.1 Soweit Nutzer keine andere Sortierung wählen, wird die Reihenfolge der angezeigten Inserate durch verschiedene Parameter bestimmt.

24.2 Die wesentlichen Parameter sind insbesondere:

  1. Übereinstimmung mit Suchbegriff, Kategorie und gewünschten Eigenschaften – sehr hohe Bedeutung;
  2. Verfügbarkeit für den gewünschten Mietzeitraum – sehr hohe Bedeutung;
  3. geografische Nähe zum angegebenen Suchgebiet – hohe Bedeutung;
  4. Qualität und Vollständigkeit des Inserats sowie Zuverlässigkeit des Anbieters, etwa Reaktionsverhalten und Stornierungshistorie – mittlere bis hohe Bedeutung;
  5. Bewertungen und erfolgreich abgeschlossene Vermietungen – mittlere Bedeutung;
  6. Preis und Aktualität des Inserats – zusätzliche, typischerweise geringere Bedeutung.

24.3 Die Gewichtung kann je nach Suchanfrage variieren. Beispielsweise kann bei einer Suche für einen bestimmten Zeitraum die Verfügbarkeit stärker wiegen als die Bewertung.

24.4 Vom Nutzer gewählte Filter oder Sortierungen können die Standardsortierung vollständig oder teilweise ersetzen.

24.5 Bezahlte Platzierungen beeinflussen die organische Standardsortierung derzeit nicht. Sollte Leihnachbar künftig bezahlte Hervorhebungen anbieten, werden diese als solche gekennzeichnet und die Ranking-Informationen entsprechend angepasst. Eine ausführlichere Darstellung findet sich unter So funktioniert die Reihenfolge.

25. Meldung rechtswidriger Inhalte

25.1 Nutzer und Dritte können ein Inserat oder sonstigen Inhalt über die auf der Plattform vorgesehene Meldefunktion melden.

25.2 Eine Meldung sollte insbesondere enthalten:

  • den konkret beanstandeten Inhalt,
  • dessen genaue Fundstelle,
  • eine nachvollziehbare Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll,
  • soweit erforderlich weitere Nachweise sowie
  • die Kontaktangaben der meldenden Person, soweit gesetzlich vorgesehen.

25.3 Leihnachbar bestätigt den Eingang einer hinreichend konkreten elektronischen Meldung und prüft diese zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich.

25.4 Soweit technisch eingesetzt, können automatisierte Systeme beispielsweise zur Erkennung von Spam, Betrug, Duplikaten, verbotenen Begriffen oder sonstigen Risikosignalen eingesetzt werden. Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen können im Rahmen des Beschwerdeverfahrens einer menschlichen Überprüfung unterzogen werden.

26. Moderation, Einschränkungen und Beschwerde

26.1 Leihnachbar kann insbesondere Inhalte entfernen, deren Sichtbarkeit reduzieren, Zahlungs- oder Buchungsfunktionen einschränken oder ein Nutzerkonto vorübergehend oder dauerhaft beschränken, wenn sachliche Gründe hierfür bestehen.

26.2 Solche Gründe können insbesondere sein:

  • rechtswidrige Inhalte oder Gegenstände,
  • Verstöße gegen diese AGB,
  • Sicherheitsrisiken,
  • Betrug oder begründeter Betrugsverdacht,
  • falsche Identitäts- oder Unternehmensangaben,
  • erhebliche Zahlungsprobleme oder missbräuchliche Rückbuchungen,
  • Umgehung der Plattform,
  • Manipulation von Bewertungen,
  • Verletzung von Rechten Dritter,
  • Belästigung oder Bedrohung anderer Nutzer,
  • wiederholte erhebliche Stornierungen oder Nichterfüllung von Buchungen oder
  • gesetzliche beziehungsweise behördliche Anordnungen.

26.3 Maßnahmen werden unter Berücksichtigung von Art, Schwere, Häufigkeit und Folgen des Verstoßes verhältnismäßig getroffen.

26.4 Soweit gesetzlich erforderlich, informiert Leihnachbar den betroffenen Nutzer über die Maßnahme, ihre wesentlichen Gründe und verfügbare Rechtsbehelfe.

26.5 Nutzer können eine Moderationsentscheidung beanstanden — per E-Mail an finanz@leihnachbar.de. Die Beschwerde wird erneut geprüft; soweit angemessen, erfolgt eine menschliche Überprüfung.

Teil E – Besondere Bedingungen für gewerbliche Anbieter

27. Gesetzliche Pflichten gewerblicher Anbieter

27.1 Gewerbliche Anbieter handeln im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.

27.2 Sie sind insbesondere selbst verantwortlich für:

  • vollständige Unternehmens- und Kontaktangaben,
  • erforderliche Register- und Steuerangaben,
  • Preisangaben einschließlich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer,
  • Rechnungsstellung,
  • gesetzliche Informationspflichten,
  • Widerrufsbelehrungen,
  • Produkt- und Betriebssicherheit,
  • Gewährleistungs- und sonstige Verbraucherrechte,
  • steuerliche Erklärung ihrer Einkünfte und Umsätze sowie
  • sonstige für ihre Geschäftstätigkeit geltende Vorschriften.

27.3 Leihnachbar kann technische Funktionen zur Erfüllung einzelner Pflichten bereitstellen. Dadurch übernimmt Leihnachbar jedoch nicht die rechtliche Verantwortung des gewerblichen Anbieters.

27.4 Soweit Leihnachbar für einen Anbieter technisch Rechnungen oder Dokumente im Namen des Anbieters erstellt, bleibt der Anbieter für deren inhaltliche und steuerliche Richtigkeit verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

28. Unternehmensprüfung

28.1 Gewerbliche Anbieter müssen die von Leihnachbar verlangten Unternehmensinformationen zur Verfügung stellen.

28.2 Hierzu können insbesondere gehören:

  • Firma beziehungsweise Name,
  • Rechtsform,
  • Geschäftsanschrift,
  • Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
  • vertretungsberechtigte Personen,
  • Handels- oder sonstige Registernummer,
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beziehungsweise Steuerangaben,
  • Identitätsnachweise,
  • Auszahlungskonto sowie
  • erforderliche Erklärungen zur Rechtmäßigkeit der angebotenen Leistungen.

28.3 Leihnachbar kann geeignete Nachweise und Registerabfragen zur Plausibilisierung verwenden.

29. Ranking für gewerbliche Anbieter

29.1 Für gewerbliche Anbieter gelten die Ranking-Parameter gemäß Ziffer 24.

29.2 Leihnachbar gewährt derzeit keine bessere organische Platzierung allein aufgrund der gewerblichen oder privaten Eigenschaft eines Anbieters.

29.3 Eine Zahlung für die normale Nutzung der Plattform führt derzeit nicht zu einer bevorzugten organischen Platzierung.

30. Zusätzliche Vertriebskanäle und geistiges Eigentum

30.1 Leihnachbar kann veröffentlichte Inserate zusätzlich über eigene Marketingkanäle, Suchmaschinen, Social-Media-Kanäle oder Online-Werbung sichtbar machen.

30.2 Die dafür erforderliche Nutzung von Logos, Fotos, Namen und Inseratsinhalten richtet sich nach Ziffer 22.

30.3 Zum Stand dieser AGB besteht kein allgemeines Affiliate-Programm, durch das Inserate automatisch über unabhängige Drittmarktplätze vertrieben werden. Wird ein solches Programm eingeführt, werden gewerbliche Anbieter entsprechend informiert.

31. Datenzugang gewerblicher Anbieter

31.1 Während der Vertragsbeziehung können gewerbliche Anbieter über ihr Konto grundsätzlich auf die sie betreffenden, dort bereitgestellten Daten zugreifen, insbesondere:

  • eigene Profil- und Unternehmensdaten,
  • eigene Inserate,
  • Buchungsdaten,
  • Nachrichten im Rahmen ihrer Buchungen,
  • Bewertungen,
  • Transaktions- und Auszahlungsinformationen sowie
  • bereitgestellte Abrechnungsdokumente.

31.2 Gewerbliche Anbieter erhalten grundsätzlich keinen Zugriff auf personenbezogene oder geschäftliche Daten anderer Nutzer, soweit diese nicht zur Durchführung einer konkreten Buchung erforderlich oder anderweitig rechtmäßig zugänglich sind.

31.3 Leihnachbar hat im Rahmen des Plattformbetriebs Zugriff auf die vom gewerblichen Anbieter oder seinen Kunden bereitgestellten beziehungsweise durch Plattformnutzung erzeugten Daten, soweit dies für Plattformbetrieb, Sicherheit, Zahlungsabwicklung, Analyse, Support, Rechtsdurchsetzung oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

31.4 Daten können insbesondere an Zahlungs-, Identifikations-, Hosting-, Kommunikations- und sonstige Auftrags- beziehungsweise Dienstleister sowie bei entsprechender Rechtsgrundlage an Behörden weitergegeben werden.

31.5 Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

31.6 Nach Beendigung des Nutzerkontos kann der unmittelbare Kontozugriff entfallen. Leihnachbar kann Daten weiterhin speichern, soweit dies aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, bestehender Ansprüche, Betrugsprävention, Sicherheitszwecken oder sonstiger Rechtsgrundlagen zulässig beziehungsweise erforderlich ist.

32. Einschränkung, Sperrung und Beendigung gewerblicher Konten

32.1 Für Einschränkungen gelten insbesondere die Gründe gemäß Ziffer 26.

32.2 Soweit die Verordnung (EU) 2019/1150 Anwendung findet, erhält der gewerbliche Anbieter bei Einschränkung oder Aussetzung die gesetzlich erforderliche Begründung.

32.3 Bei einer vollständigen Beendigung der Plattformleistung gegenüber einem gewerblichen Anbieter wahrt Leihnachbar die gesetzlich erforderliche Vorankündigungsfrist, grundsätzlich mindestens 30 Tage, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

32.4 Eine vorherige Frist kann insbesondere entfallen, wenn Leihnachbar aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben handeln muss, zwingende regulatorische Gründe entgegenstehen oder ein wiederholter beziehungsweise schwerwiegender Verstoß vorliegt, soweit gesetzlich zulässig.

32.5 Der Anbieter kann sein Konto grundsätzlich jederzeit schließen, sofern keine laufenden Buchungen, offenen Zahlungs-, Kautions- oder Streitfälle entgegenstehen. Bereits entstandene Verpflichtungen bleiben bestehen.

Teil F – Steuern, Daten, Haftung und Schlussbestimmungen

33. Steuern und gesetzliche Meldungen

33.1 Nutzer sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, welche steuerlichen Pflichten sich aus ihren Vermietungen beziehungsweise Buchungen ergeben.

33.2 Leihnachbar darf steuerliche oder sonstige gesetzlich erforderliche Informationen von Nutzern erheben, prüfen, speichern und an zuständige Behörden übermitteln, soweit Leihnachbar hierzu gesetzlich verpflichtet ist.

33.3 Nutzer müssen die hierfür erforderlichen zutreffenden Informationen zur Verfügung stellen.

33.4 Eine Erhebung oder Meldung durch Leihnachbar ersetzt keine eigene steuerliche Erklärungspflicht des Nutzers.

34. Datenschutz und Aufbewahrung

34.1 Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

34.2 Leihnachbar speichert personenbezogene und transaktionsbezogene Daten nur so lange, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich oder gesetzlich zulässig beziehungsweise vorgeschrieben ist.

34.3 Operative Buchungsinhalte wie bestimmte Übergabe- und Rückgabefotos oder Nachrichten können nach Ablauf einer definierten Nachweisfrist gelöscht oder anonymisiert werden.

34.4 Davon unberührt bleiben insbesondere Daten, die länger benötigt werden

  • zur Erfüllung handels- oder steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten,
  • zur Abwicklung noch offener Transaktionen,
  • zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen,
  • zur Betrugs- und Missbrauchsprävention oder
  • aufgrund einer gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Verpflichtung.

34.5 Die jeweils geltenden Lösch- und Aufbewahrungsfristen werden in der Datenschutzerklärung näher beschrieben.

35. Verfügbarkeit und Änderungen der Plattform

35.1 Leihnachbar bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit der Plattform, schuldet jedoch keine jederzeit vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.

35.2 Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, technischen Störungen, Störungen bei Drittanbietern oder Ereignissen außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von Leihnachbar auftreten.

35.3 Leihnachbar kann Funktionen weiterentwickeln, ersetzen oder einstellen, soweit dadurch bestehende Buchungen und wesentliche vertragliche Rechte nicht unangemessen beeinträchtigt werden.

36. Haftung von Leihnachbar

36.1 Leihnachbar haftet unbeschränkt

  1. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  2. bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  3. im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie
  4. soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

36.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Leihnachbar auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Plattformvertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

36.3 Im Übrigen ist die Haftung von Leihnachbar für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

36.4 Leihnachbar haftet insbesondere nicht allein deshalb für Schäden, weil

  • ein Nutzer falsche Angaben gemacht hat,
  • ein Gegenstand mangelhaft oder unsicher ist,
  • ein Nutzer einen Mietvertrag nicht erfüllt oder
  • ein Nutzer gegenüber einem anderen Nutzer rechtswidrig handelt,

soweit Leihnachbar den betreffenden Umstand nicht selbst zu vertreten hat und keine zwingende gesetzliche Verantwortlichkeit besteht.

36.5 Gesetzliche Haftungsregelungen für Anbieter von Vermittlungs- beziehungsweise Hostingdiensten bleiben unberührt.

37. Änderungen dieser AGB

37.1 Änderungen gelten grundsätzlich nur für zukünftige Buchungen. Für bereits abgeschlossene Buchungen gelten die bei Vertragsschluss einbezogenen Bedingungen weiter, soweit eine Änderung nicht gesetzlich zwingend erforderlich ist oder die Parteien etwas anderes vereinbaren.

37.2 Über wesentliche Änderungen dieser AGB informiert Leihnachbar registrierte Nutzer in angemessener Weise.

37.3 Gegenüber gewerblichen Anbietern, auf die die Verordnung (EU) 2019/1150 Anwendung findet, werden Änderungen grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt.

37.4 Eine längere Frist wird eingeräumt, soweit ein gewerblicher Anbieter aufgrund der Änderung wesentliche technische oder geschäftliche Anpassungen vornehmen muss.

37.5 Die gesetzliche Vorankündigungsfrist kann insbesondere entfallen, wenn eine Änderung aufgrund zwingender gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben sofort erforderlich ist oder eine unvorhergesehene und unmittelbare Gefahr, insbesondere Betrug, Schadsoftware, Datenmissbrauch oder Cybersicherheitsrisiken, abgewehrt werden muss.

38. Beendigung des Plattformvertrags

38.1 Nutzer können den Plattformvertrag grundsätzlich jederzeit durch Löschung beziehungsweise Kündigung ihres Nutzerkontos beenden.

38.2 Eine Kontolöschung berührt bereits geschlossene Mietverträge und offene Zahlungs-, Kautions-, Schadens- oder sonstige Ansprüche nicht.

38.3 Leihnachbar kann den Plattformvertrag aus sachlichem Grund entsprechend Ziffer 26 einschränken oder beenden.

38.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

39. Verbraucherstreitbeilegung

39.1 Leihnachbar ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes angegeben wird.

39.2 Gesetzliche Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Verbraucherstreitigkeit bleiben unberührt.

39.3 Diese Regelung betrifft ausschließlich Streitigkeiten eines Verbrauchers mit Leihnachbar. Für einen Mietvertrag mit einem gewerblichen Anbieter ist der jeweilige gewerbliche Anbieter selbst für seine gesetzlichen Informationspflichten verantwortlich.

40. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

40.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

40.2 Ist der Nutzer Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben zwingende Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt, soweit sie aufgrund des anwendbaren internationalen Privatrechts nicht abbedungen werden können.

40.3 Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Leihnachbar ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Plattformvertrag.

40.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

41. Vertragssprache

41.1 Leihnachbar stellt diese AGB in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

41.2 Beide Sprachfassungen sollen inhaltlich übereinstimmen.

41.3 Soweit gesetzlich zulässig und sich dennoch ein nicht auflösbarer Widerspruch zwischen den Fassungen ergibt, ist die deutsche Fassung für die Auslegung maßgeblich.

42. Schlussbestimmungen

42.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

42.2 Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

42.3 Individuelle Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie wirksam getroffen wurden.

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